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   LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12   

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https://dejure.org/2013,10617
LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12 (https://dejure.org/2013,10617)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2013 - 14 Ta 498/12 (https://dejure.org/2013,10617)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 14 Ta 498/12 (https://dejure.org/2013,10617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12
    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn eine vermögende Partei in der Lage der unbemittelten Partei vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, 24. März 2011, 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039; BAG, a. a. O.; LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, Rn. 8, juris).

    Eine Beiordnung ist weiter regelmäßig schon dann erforderlich, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. BVerfG, 24. März 2011, 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039) oder die bedürftige Partei nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG, a. a. O.).

    Ähnlich wie bei einer Behörde (vgl. dazu BVerfG, 24. März 2011, 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039 ) stand der Klägerin damit ein rechtskundiger und prozesserfahrener Vertreter eines Unternehmens gegenüber.

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12
    Ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich erscheint, ist unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit den in Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsstaats- und den in Art. 20 Abs. 1 GG verbürgten Sozialstaatsprinzip zu ermitteln (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZR 9/10, NJW 2010, 2748 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Partei sich der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts) vergewissern kann (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, NJW 2010, 2748 ; LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, Rn. 8 f., 15, juris).

  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12
    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn eine vermögende Partei in der Lage der unbemittelten Partei vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, 24. März 2011, 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039; BAG, a. a. O.; LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, Rn. 8, juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Partei sich der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts) vergewissern kann (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, NJW 2010, 2748 ; LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, Rn. 8 f., 15, juris).

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12
    Vergleichsperson ist diejenige bemittelte Partei, welche ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch ihr Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG, 18. November 2009, 1 BvR 2455/08, NJW 2010, 988 ), wobei Letzteres im arbeitsgerichtlichen Verfahren zusätzlich durch § 12 a Abs. 1 ArbGG geprägt ist, welcher eine Erstattung außergerichtlicher Kosten trotz eigenen Obsiegens bei den Gerichten für Arbeitssachen in der ersten Instanz weitgehend ausschließt (vgl. LAG Hamm, a. a. O.).
  • ArbG Münster, 29.08.2012 - 1 Ca 894/12
    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 29. August 2012 (1 Ca 894/12) abgeändert, soweit die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt worden ist.
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    In einem solchen Fall wird auch ein vermögender Rechtssuchender regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht ausnahmsweise selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Verfahren in jedem Stadium durch sachdienlichen Vortrag und Anträge effektiv fördern zu können (vgl. BVerfG, 24. März 2011, a.a.O.; LAG Hamm, 15. Januar 2013, 14 Ta 498/12, juris).
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